Die zahnärztliche Implantologie folgt dem primären Ziel, dort künstliche Zahnwurzeln im Kieferknochen zu verankern, wo natürliche Zähne für die kunstgerechte Abstützung der gewünschten Zahnersatzkonstruktion fehlen.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Behandlungsorganisation:
Entweder der „Hauszahnarzt“ beauftragt einen Kieferchirurgen mit dem Setzen der Implantate, um im Anschluß die Herstellung der eigentlichen Zahnersatzkonstruktion wieder selbst durchzuführen;
oder, es handelt sich um eine implantologisch spezialisierte Zahnarztpraxis, in der von der Planung über den operativen Eingriff bis zur Zahnersatzherstellung alle Behandlungsschritte in einer Hand liegen.