Im Vordergrund jeder zahnärztlichen Tätigkeit steht die Erhaltung der natürlichen Strukturen des Kauorganes. Dazu gehören im Rahmen der Karies- und Parodontoseprophylaxe vor allem jährliche Kontrolluntersuchungen sowie im Bedarfsfall die „Professionelle Zahnreinigung“.
Werden Hartsubstanzdefekte entdeckt, ist die Füllungstherapie das Mittel der Wahl.
Zahnentfernungen gelten grundsätzlich erst als letzter Ausweg, wenn z.B. irreparable Schäden am Zahnhalteapparat bestehen oder eine Wurzelbehandlung keine Aussicht auf Erfolg mehr hat.